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23 Nov 2019
Düsseldorf - Die Theodor-Heuss-Brücke darf ab sofort nur noch von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 30 Tonnen befahren werden. Zusätzlich gilt in beide Fahrtrichtungen ein Überholverbot für Lastkraftwagen. Die entsprechende Beschilderung ist am heutigen Freitag, 22. November, vor Ort angebracht worden. Davon sind rund 350 bis 700 Fahrzeuge am Tag betroffen.
Hinweise zur Ablastung werden auch auf den städtischen Variotafeln geschaltet. Als Umfahrung für die Querung des Rheines stehen südlich zum einen die Oberkasseler Brücke und die Rheinkniebrücke zur Verfügung und nördlich der Theodor-Heuss-Brücke zum anderen die Flughafenbrücke im Linienzug der A 44. Der Linienverkehr der Rheinbahn ist davon nicht betroffen.
Die 62 Jahre alte Brücke wurde 1957 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Infolge der erhöhten Lasten durch ein gestiegenes Verkehrsaufkommen ist das Bauwerk gemäß der vom Bundesministerium herausgegebenen "Richtlinie zur Nachrechnung von Brücken im Bestand" nachzurechnen. Als Ergebnis dieser Nachrechnung haben sich unter anderem Traglastdefizite ergeben. Aufgrund der Überbelastung der Brücke sind somit verschiedene erste verkehrliche Kompensationen erforderlich geworden. Zunächst wird eine Ablastung der Brücke auf 30 Tonnen und ein Überholverbot für Lastkraftwagen jeweils in beiden Fahrtrichtungen eingerichtet.
Quelle-Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Schaffmeister