Geflügelpest: Virusnachweis bei Möwen am Lago Laprello

Geflügelpest: Virusnachweis bei Möwen am Lago Laprello

09 Mär 2023

Heinsberg - In den vergangenen Tagen sind am Lago Laprello in Heinsberg von Spaziergängern mehrere verendete Möwen aufgefunden worden. Diese haben Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Heinsberg zur Feststellung der Todesursache in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper nach Krefeld verbracht. Ein zunächst vermutetes tierschutzrechtliches Vergehen konnte ausgeschlossen werden. Jedoch wurde das Virus der Aviären Influenza (AI) nachgewiesen. Dies wurde durch das nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Eine Infektion mit diesem Virus führt zur Geflügelpest.

Die Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, die staatlich bekämpft werden. Sie wird durch aviäre Influenzaviren übertragen, die nach verschiedenen Merkmalen unterschieden werden. Es gibt weniger krankmachende und stark krankmachende Grippeviren, von denen nur die hochinfektiösen zur klassischen Geflügelpest führen.

Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Seit letztem Jahr läuft europa- und weltweit ein nie dagewesenes Seuchengeschehen ab, von dem auch NRW mit Schwerpunkt am Niederrhein betroffen ist. Seit Januar häufen sich die Virusnachweise insbesondere bei Möwen und Wildgänsen.

Aviäre Grippeviren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Vögel infizieren. Nur bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel besteht für den Menschen und Säugetiere (z. B. Schweine, Marderartige, Katzen und Hunde) ein Ansteckungsrisiko. Der Verzehr von Geflügelfleisch bleibt unbedenklich.

Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Oberste Priorität hat der Schutz der Geflügelhaltungen vor einem Eintrag des Geflügelpesterregers. Alle Geflügelhalterinnen und –halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen – sofern noch nicht geschehen - zu verbessern und unbedingt konsequent umzusetzen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden sollte. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und alle Personen vor Betreten des Stalls die Hände waschen und desinfizieren.

Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Der direkte Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln, z.B. auf Wasserflächen wie Teichen, ist zu vermeiden. Zudem darf kein Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, für das Tränken der Tiere genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Hausgeflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Erhöhte Tierverluste im Bestand sollten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden, um ein Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang beim Veterinäramt und/oder der Tierseuchenkasse nicht angemeldet worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasser- oder Greifvögeln dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt von Montag bis Donnerstag 8:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr und Freitag 08:00-13:00 Uhr telefonisch unter 02452-133909 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-heinsberg.de zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, damit eine weitere Verschleppung der Erkrankung vermieden wird.

Weitere Informationen und Handreichungen zur Geflügelpest sowie das Anmeldeformular für die Tierseuchenkasse sind auf dem Serviceportal des Kreises Heinsberg abrufbar.

Quelle-Bild: Kreis Heinsberg

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