Verantwortungsvoll bei Rüstungsexporten

Verantwortungsvoll bei Rüstungsexporten

20 Jun 2018

Berlin - Die Bundesregierung hat 2017 Rüstungsexporte in Höhe von 6,24 Milliarden Euro genehmigt - 610 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Generell gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik und prüft sorgfältig.

2016 wurden Rüstungsgüter im Wert von 6,85 Milliarden Euro exportiert. Der Anteil von Lieferungen in EU-/Nato- und Nato-gleichgestellte Länder betrug 39,2 Prozent und ging damit um 7,2 Prozent zurück.

Der Bundesregierung ist es wichtig, Transparenz bei Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte zu schaffen. Bereits zum fünften Mal legte sie deshalb den Rüstungsexportbericht für das Vorjahr vor. Die periodisch veröffentlichten Berichte leisten einen wichtigen Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte.

Verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik
Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung zurückhaltend und nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird dabei besonderes Gewicht beigemessen. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen, fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden würden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.
Der Begriff der Rüstungsgüter umfasst eine ganze Spannbreite. Dazu gehören beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge, die unter anderem dem Personen- und Selbstschutz von Botschaften und Friedensmissionen der Vereinten Nationen dienen.

Sorgfältige Einzelfallprüfung
Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung gekennzeichnet. Eine Pauschalbetrachtung auf Basis der reinen Genehmigungswerte eines Berichtszeitraumes ist kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik. Hierfür bedarf es vielmehr einer einzelfallorientierten Beurteilung von Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter. Zudem wird die Statistik regelmäßig durch den Genehmigungswert einzelner oder mehrerer Großprojekte maßgeblich beeinflusst.

Hohe Auftragswerte für einzelne Vorhaben
Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,795 Milliarden Euro erteilt. Einen erheblichen Anteil an dem Auftragswert entfiel auf die Genehmigungen für die Lieferung einer Fregatte für die algerische Marine und für ein U-Boot für die ägyptische Marine.

Genehmigungen für Kleinwaffen
Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich im Jahr 2017 auf 47,82 Millionen Euro. Die Genehmigungen für Drittländer lagen mit 15,10 Millionen Euro unter dem Niveau des Vorjahres. 2016 betrug der Wert 16,38 Millionen Euro. Der höchste Drittlandwert von 6,80 Millionen Euro entfiel dabei auf Indien.

Erste Vor-Ort-Kontrollen bei Kleinwaffenexporten
Die beiden ersten Vor-Ort-Kontrollen über den tatsächlichen Endverbleib von Kleinwaffen bei staatlichen Empfängern wurden in Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt. Sie verliefen ohne Beanstandungen. Weitere Vor-Ort-Kontrollen befinden sich in der Vorbereitung. Die Bundesregierung widmet der Kontrolle von Kleinwaffenexporten weiterhin besondere Aufmerksamkeit.
Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet und anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Deutsche Rüstungsexporte werden durch das Grundgesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung geregelt. Die Leitlinien für die Genehmigungsbehörden bilden die Politischen Grundsätze, der Gemeinsame Standpunkt der EU sowie der Vertrag über den Waffenhandel.

Quelle: Bundesregierung

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